Stornierungsbedingungen

bis 30 Tage vor der Anreise: 20% des Gesamtpreises
bis 21 Tage vor der Anreise: 40% des Gesamtpreises
danach: 60% des Gesamtpreises

 

Gastaufnahmevertrag

1. Wird ein Zimmer bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet daraus die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen:
a) Verpflichtung der Pension ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, die Leistungen und Gebühren zu bezahlen.

3. Nimmt der Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne daß es auf den Grund der Verhinderung ankommt..

4. Kann das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben werden entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

5. Die Pension hat Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen entweder nach besonderer Vereinbarung oder am Tag der Abreise des Gastes und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrach-ten Sachen des Gastes.

6. Für das eingebrachte Eigentum des Gastes übernimmt die Pension keine Haftung.

7. Mitarbeiter der Pension haben weiterhin das Recht zu Reinigungszwecken, Reparaturen oder zur Kontrolle das Zimmer in der Mietzeit zu betreten.

8. Gerichtsstand ist der Betriebsort der Pension, da in jedem Fall die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.

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